Allgemeine Geschäftsbedingungen

Personal Suche & Auswahl

Die Personalsuche wird nach den in den Angeboten dargestellten Kriterien durchgeführt. Die Suche erfolgt nach dem schriftlichen Angebot und den darin festgelegten Qualifikationen und Kriterien. Laufende Informationen über die Entwicklung des Projektes sind Bestandteil unserer Serviceleistung, stellen jedoch ohne ausdrückliche schriftliche Erklärung hierzu keine Abänderung des ursprünglichen Vertrages dar.

Um qualitativ hochwertige Personalsuche zu gewährleisten, weisen wir auf die Bedeutung enger Zusammenarbeit hin, um durch möglichst genaue gegenseitige Information die Auswahl zu optimieren.

 

Honorar

Das Honorar für die Personalsuche richtet sich nach Art und Leistungsumfang des Auftrages und wird in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten.

Das vereinbarte Honorar für Personalsuche, Mediensuche, Datenbanksuche oder einer Direktansprache wird mit Rechnungslegung über diese Leistung zur Zahlung fällig. Das Honorar wird auch dann zur Zahlung fällig, wenn der/die eingestellte KandidatIn vom Auftraggeber genannt wurde oder dem Auftraggeber bereits bekannt war (z.B. interner Kandidat/in).
Wird ein/e Beratungsauftrag/Personalsuche seitens des Auftraggebers aus Gründen, die bei der Auftragsvergabe nicht vorhersehbar waren, zurückgezogen verrechnet VALENTA & PARTNERS ein Abstandshonorar von 50% des noch nicht in Rechnung gestellten Honorars.

Anfallende Nebenkosten der Bewerber (z.B. Reisekosten, Diäten etc) werden nach Absprache an den Auftraggeber weiter verrechnet.

 

Insertionskosten

Insertionskosten in Medien werden zu Original-Zahlungstarifen der jeweiligen Medien berechnet. Da die Insertionskosten von VALENTA & PARTNERS vor finanziert werden, bitten wir um Verständnis, dass bei nicht prompter Bezahlung bankenübliche Verzugszinsen zur Anrechnung gebracht werden.

In Rechnung gestellte Kostenpauschalen, Honorare für Sonderleistungen und Inserate sind mit Rechnungserhalt prompt zur Zahlung fällig.

Werden im Auftrag oder bei der Verrechnung Nachlässe gesondert vereinbart oder gewährt, gelten diese nur dann, wenn die zugehörige Zahlung jeweils fristgerecht erfolgt.

 

Garantie

Wird das Dienstverhältnis zum vermittelten Kandidaten/in innerhalb der im Angebot festgelegten Garantiefrist, aus welchem Grund auch immer, aufgelöst und VALENTA & PARTNERS innerhalb dieser Frist entsprechend informiert, verpflichtet sich VALENTA & PARTNERS, kostenlos zu einer einmaligen Nachsuche zu den nämlichen Bedingungen.

 

Vertraulichkeit

VALENTA & PARTNERS, verpflichtet sich, alle ihr vom Auftraggeber übermittelten Angaben sowie das Beratungsergebnis vertraulich zu behandeln und ihren MitarbeiterInnen entsprechende Weisungen zu erteilen. Gutachten und Informationen über BewerberInnen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

Der Auftraggeber hingegen verpflichtet sich, sämtliche ihm namhaft gemachten KandidatenInnen sowie alle über diese ihm zugegangenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Insbesondere verpflichtet er sich, diese unter keinen Umständen an dritte Personen weiterzugeben oder sie auch nur namhaft zu machen.

 

Haftung

Erfolgt die Einstellung eines/einer von VALENTA & PARTNERS dem Auftraggeber namhaft gemachten Kandidaten/in innerhalb von zwei Jahre nach erster Auftragserteilung/Präsentation für die jeweilige Position, allenfalls mit geänderten Qualifikationen und Einstufungen oder modifizierten Bedingungen, gebührt VALENTA & PARTNERS gleichwohl das ursprünglich vereinbarte Entgelt für sämtliche erbrachten Leistungen vom Auftraggeber. Gleiches gilt, wenn die Anstellung bei einem mit dem Auftraggeber, in welcher Form immer, verbundenen Unternehmen oder bei einem anderen Dienstgeber erfolgt, dem der Kandidat/die Kandidatin vom Auftraggeber namhaft gemacht wurde.

 

Exklusivität

VALENTA & PARTNERS empfiehlt, dem internationalen Standard entsprechend, Aufträge exklusiv an einen Personalberater des Vertrauens zu vergeben. Mehrfachvergaben führen gerade auf engen Märkten zu Unsicherheit, Imageverlust und erfahrungsgemäß zu Doppelansprachen bzw. Mehrfachbewerbungen. Die bei einer Personalentscheidung wesentliche Diskretion in beide Richtungen kann bei Mehrfachvergabe nicht gewährleistet werden.

 

Referenzen

VALENTA & PARTNERS empfiehlt dem Auftraggeber, wenn möglich vor Vertragsabschluss mit dem/der Kandidaten/in Referenzen durch VALENTA & PARTNERS einholen zu lassen. VALENTA & PARTNERS, sichert jedem Bewerber und der Bewerberin zu, dass ohne seine/ihre Einwilligung weder vom gegenwärtigen noch von vorhergehenden Arbeitgebern Referenzen eingeholt werden.

Alle von diesen Bedingungen abweichenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens VALENTA & PARTNERS.

Alle Honorare und Insertionskosten verstehen sich exkl. Steuern.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort der vertragschließenden Niederlassung von VALENTA & PARTNERS.

Trainings & Workshops

Teilnahmebedingungen

Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese gesondert angeführt und sind vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zu erfüllen. Generell sind während einer Veranstaltung keine Vertretungen durch andere Personen vorgesehen.

 

Anmeldung

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. VALENTA & PARTNERS nimmt Anmeldungen und Stornierungen zu seinen Veranstaltungen nur schriftlich (auch per Fax und E-Mail) oder persönlich entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich.

 

Teilnehmerbeitrag

Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Skonti können nicht in Abzug gebracht werden. Teilzahlungen können nur vor Veranstaltungsbeginn vereinbart werden und sind nur im Zusammenhang mit einer Einzugs-/Lastschriftermächtigung möglich. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.

 

Lehreinheit (LE)

Die Dauer der Veranstaltungen ist in Lehreinheiten (LE) angegeben. Prinzipiell gliedert sich eine Lehreinheit in 50 Minuten Unterricht und 10 Minuten Pause.

 

Stornierungen

Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Sollte ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin am Veranstaltungsbesuch verhindert sein, kann eine Stornierung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (lt. Eingangsstempel) kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 50 % verrechnet werden. Bei Stornierungen am ersten Tag der Veranstaltung bzw. danach wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig, dies gilt auch dann, wenn Teilzahlungen vereinbart wurden.

Die Stornogebühr entfällt, wenn vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin ein der Zielgruppe entsprechender Ersatzteilnehmer nominiert wird, der die Veranstaltung besucht und den Teilnehmerbeitrag leistet. Der/Die ursprüngliche Teilnehmer/-in bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar. Bei unvorhergesehener Erkrankung des Teilnehmers/der Teilnehmerin ist eine ärztliche Bestätigung nachzureichen.

 

Rücktrittsrecht

Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax, E-Mail oder Internet (eShop), steht dem Teilnehmer/der Teilnehmerin als Konsument/-in im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

 

Änderungen im Veranstaltungsprogramm/Veranstaltungsabsage

Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer Mindestteilnehmerzahl ab. VALENTA & PARTNERS muss sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern/-innen sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Die Teilnehmer/-innen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.

 

Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers/der Trainerin oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber VALENTA & PARTNERS sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen bei Lehrgängen.

Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin schriftlich bekannt gegebenes Konto oder durch Ausstellung eines Bildungsschecks. Für nicht zurückgegebene Skripten und Arbeitsunterlagen wird die Rückzahlung entsprechend vermindert.

VALENTA & PARTNERS kann keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen und Internetseiten übernehmen.

 

Rücktritt vom Ausbildungsvertrag

VALENTA & PARTNERS behält sich vor, bei Vorliegen wesentlicher Gründe, die zur Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme gegenüber anderen Teilnehmern/-innen, Vortragenden oder Mitarbeitern/-innen von VALENTA & PARTNERS führen, Teilnehmer/-innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen und vom Vertrag zurückzutreten. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot zurückgezahlt. Bei Zahlungsverzug besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.

 

Tierverbot

Generelles Tierverbot, ausgenommen für jene Veranstaltungen, bei denen Tiere für die Vermittlung des Lehrinhaltes benötigt werden.

 

Teilnahmebestätigung

Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden kostenlos ausgestellt, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin, falls nicht anders vorgeschrieben, mindestens 75 % der betreffenden Veranstaltung besucht hat.

 

Prüfungen

Zu Prüfungen werden im Allgemeinen nur Personen zugelassen, die mindestens 75 % des vorangegangenen Lehrganges oder Kurses besucht haben. Über die Zulassung entscheidet VALENTA & PARTNERS. Schriftlich abgelegte Prüfungsarbeiten werden nicht ausgehändigt.

 

Skripten, Arbeitsunterlagen

Für viele Veranstaltungen stehen den Teilnehmern/-innen Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern nicht anders bekannt gegeben, grundsätzlich im Teilnehmerbeitrag inkludiert sind und zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben werden. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial ist nicht möglich. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und die Software dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet, feilgehalten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder in Verkehr gebracht werden.

Um Urheberrechtsstreitigkeiten zu vermeiden, dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis während einer Veranstaltung keine Videoaufzeichnungen, Fotografien oder Höraufnahmen vom Lernmaterial, vom Vortrag oder von Personen gemacht werden.

 

Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen

Zeugnisse und Ausweise können auch für zurückliegende Jahre als Duplikat ausgestellt werden. Die Duplikatsgebühr hierfür beträgt EUR 30. Teilnahmebestätigungen sind kostenlos. Für eine englische Übersetzung von Zeugnissen/Diplomen wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 50 und Kartenduplikate eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 35 eingehoben.

 

Ermäßigung für Lehrlinge und Präsenzdiener

Lehrlinge erhalten bei Vorlage des Lehrvertrages, Präsenzdiener, sofern der Veranstaltungsbesuch in die Zeit des ordentlichen Präsenzdienstes fällt und nicht die Heeresverwaltung den Beitrag bezahlt, eine grundsätzliche Ermäßigung von 50 % des Teilnehmerbeitrages.

 

Haftungsausschluss

Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/-innen inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens VALENTA & PARTNERS keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der bei VALENTA & PARTNERS erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber VALENTA & PARTNERS geltend gemacht werden.

 

Datenschutz

Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/-innen werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Übermittlung der Daten willigen die Teilnehmer/-innen bzw. Interessenten/-innen ein, dass personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Titel, Geburtsdatum, SVNR, Geburtsort, Firmenname, Firmenadresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Zusendeadresse oder Privatadresse), die elektronisch, telefonisch, mündlich, per Fax oder schriftlich übermittelt werden, gespeichert und für die Übermittlung von Informationen verwendet werden dürfen. Dies schließt auch den Versand des E-Mail-Newsletters an die bekannt gegebene(n) E-Mail-Adresse(n) mit ein.

Der Kunde stimmt einer elektronischen Verarbeitung und Übermittlung seiner bekanntgegebenen Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu.

 

Hinweis im Sinne der Gleichbehandlung

Wir bemühen uns Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel geschlechtsneutral bzw. für beide Geschlechter zu formulieren. Sollte uns dies nicht immer gelingen, stehen selbstverständlich alle Veranstaltungen – wenn nicht anders angegeben – gleichermaßen beiden Geschlechtern offen.

 

Gerichtsstand

Sachlich und örtlich zuständiges Gericht in Wien

 

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